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   OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 467/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 467/08 (https://dejure.org/2009,20382)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.09.2009 - 4 L 467/08 (https://dejure.org/2009,20382)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. September 2009 - 4 L 467/08 (https://dejure.org/2009,20382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    KAG LSA § 6 Abs. 5 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorteilsbemessung nach dem Umfang der wahrscheinlichen Inanspruchnahme i.R.d. Abwasserbeseitigung; Rechtmäßigkeit der Abstellung auf die höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse für die Festlegung der Vollgeschosszahl von bebauten Grundstücken im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Bemessung eines Herstellungsbeitrages, wenn ein Grundstück im unbeplanten Innenbereich mit Gebäuden mit unterschiedlichen Vollgeschosszahlen bebaut ist.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorteilsbemessung nach dem Umfang der wahrscheinlichen Inanspruchnahme i.R.d. Abwasserbeseitigung; Rechtmäßigkeit der Abstellung auf die höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse für die Festlegung der Vollgeschosszahl von bebauten Grundstücken im ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2001 - 15 A 5566/99

    Kanalanschlussbeitrag, Tiefenbegrenzung und Reiterhof

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 467/08
    Dem Satzungsgeber ist es weiterhin gestattet, bei bebauten Grundstücken im unbeplanten Innenbereich für die Festlegung der Vollgeschosszahl auf die höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse abzustellen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - 1 M 419/04 - VG Magdeburg, Urt. v. 17. Mai 2006 - 9 A 31/04 -, zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O. § 8 Rdnr. 665a m.w.N.; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 4. Dezember 2001 - 15 A 5566/99 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2007 - 4 O 172/07

    Zur Heranziehung zu einem Schmutzwasserherstellungsbeitra

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 467/08
    Denn damit ist trotz einer bestehenden dezentralen Entsorgung eine grundsätzliche Erhöhung des Gebrauchs- und Nutzungswertes und dadurch des Verkehrswertes des Grundstückes verbunden (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. Juli 2007 - 4 O 172/07 -, zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2004 - 1 L 186/04

    Billigkeit, Beitrag, Herabsetzung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 467/08
    Offen bleiben kann, ob und inwieweit möglichen Unzuträglichkeiten im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KAG LSA i.V.m. § 163 AO (vgl. dazu allgemein OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20. Oktober 2004 - 1 L 186/04 -, zit. nach JURIS) Rechnung zu tragen ist.
  • VG Magdeburg, 17.05.2006 - 9 A 31/04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 467/08
    Dem Satzungsgeber ist es weiterhin gestattet, bei bebauten Grundstücken im unbeplanten Innenbereich für die Festlegung der Vollgeschosszahl auf die höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse abzustellen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - 1 M 419/04 - VG Magdeburg, Urt. v. 17. Mai 2006 - 9 A 31/04 -, zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O. § 8 Rdnr. 665a m.w.N.; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 4. Dezember 2001 - 15 A 5566/99 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 L 134/17

    Nochmalige Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach Übertragung der Aufgabe der

    Ein Vorteil im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 KAG-LSA besteht (jedenfalls) dann, wenn mit der Möglichkeit der Anschlussnahme eine grundsätzliche Erhöhung des Gebrauchs- und Nutzungswertes und dadurch des Verkehrswertes des Grundstückes verbunden ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Januar 2004 - 1 L 146/03 -, juris, Rn. 18; Beschlüsse vom 2. Juli 2007 - 4 L 425/06 -, juris, Rn. 17; vom 9. Juli 2007 - 4 O 172/07 -, juris, Rn. 10; vom 2. September 2009 - 4 L 467/08 -, juris, Rn. 17 und vom 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09

    Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der

    Der weiterhin geltend gemachte Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz hinsichtlich der benachbarten L... GmbH läuft auf eine unzulässige (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2. September 2009 - 4 L 467/08 - und Beschl. v. 25. Juli 2006 - 4 M 293/06 -, jeweils zit. nach JURIS) Gleichbehandlung im Unrecht hinaus.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09

    Herstellungsbeitrag für eine zentrale öffentliche

    Ein Vorteil i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 KAG LSA besteht (jedenfalls) dann, wenn mit der Möglichkeit der Anschlussnahme eine grundsätzliche Erhöhung des Gebrauchs- und Nutzungswertes und dadurch des Verkehrswertes des Grundstückes verbunden ist (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 2. September 2009 - 4 L 467/08 -, v. 9. Juli 2007 - 4 O 172/07 - und v. 2. Juli 2007 - 4 L 425/06 - vgl. auch Beschl. v. 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Die von der Kanalisation abgeführte Menge Niederschlagswassers ist allein abhängig von der überbaubaren bzw. befestigten Fläche, so dass ein an der Anzahl der Vollgeschosse orientierter Beitragsmaßstab den dem Satzungsgeber insoweit eingeräumten weiten Ermessensspielraum (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2. September 2009 - 4 L 467/08 - Urt. v. 23. August 2001 - 1 L 134/01 -, jeweils zit. nach JURIS) überschreitet (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16. November 1992 - 2 L 236/91 - zu § 8 KAG SH; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14. März 1989 - 9 L 64/89 - und Urt. v. 23. August 1989 - 9 L 153/89 - zu § 6 NdsKAG, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1026, 1027; so auch für einen Geschossflächenmaßstab VGH Bayern in st. Rspr. zum BayKAG; vgl. Urt. v. 2. Mai 1986 - 23 B 85 A.2116 -, NVwZ 1987, 900, 901).

  • VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11

    Anschlussbeiträge und Säumniszuschläge

    War das Gericht in seinem Urteil vom 15.11.2011 (a. a. O.) ausgehend von dem Grundsatz, dass einem Satzungsgeber bei der Wahl und Ausgestaltung des Maßstabes ein Beurteilungsspielraum vor dem Hintergrund der konkreten örtlichen Verhältnisse zur Seite steht, der vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (OVG LSA, U. v. 30.01.2003, 1 L 362/01 zur Wahl des Maßstabes; B. v. 02.09.2009, 4 L 467/08 zum Maßstabselement "höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse") noch zu der rechtlichen Beurteilung gelangt, dieser sei trotz der Nichtregelung zur sog. übergreifenden Bebauung (noch) eingehalten, so kann daran wegen der nunmehr zu den örtlichen Verhältnissen vorgelegten Unterlagen nicht mehr festgehalten werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08

    Anwendung des Geschossflächenmaßstabes im Anschlussbeitragsrecht und insbesondere

    Wie im Rahmen des Vollgeschossmaßstabes (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2. September 2009 - 4 L 467/08 -, zit. nach JURIS m.w.N.) ist eine solche Differenzierung zwischen beplantem und unbeplantem Innenbereich angesichts des weiten Ermessens des Satzungsgebers und auf Grund der Schwierigkeiten, die mit einer Ermittlung der rechtlich zulässigen Geschossfläche im unbeplanten Bereich verbunden sind, grundsätzlich erlaubt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21. Dezember 1993 - 2 L 135/92 - vgl. weiter BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 1975 - VII C 64.74 - OVG Sachsen, Urt. v. 17. Januar 2005 - 5 D 30/01 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 67/09

    Herstellungsbeitrag für Schmutzwasseranlage; Anwendung des

    Wie im Rahmen des Vollgeschossmaßstabes (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2. September 2009 - 4 L 467/08 -, zit. nach JURIS m.w.N.) ist eine solche Differenzierung zwischen beplantem und unbeplantem Innenbereich angesichts des weiten Ermessens des Satzungsgebers und auf Grund der Schwierigkeiten, die mit einer Ermittlung der rechtlich zulässigen Geschossfläche im unbeplanten Bereich verbunden sind, grundsätzlich erlaubt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21. Dezember 1993 - 2 L 135/92 - vgl. weiter BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 1975 - VII C 64.74 - OVG Sachsen, Urt. v. 17. Januar 2005 - 5 D 30/01 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - 4 M 147/15

    Zur Anwendung der "Ergebnisrechtsprechung" auf Tiefenbegrenzungsregelungen im

    Angesichts des Umstandes, dass der AZV (L.) als Rechtsvorgänger des Antragsgegners - und auch der Antragsgegner selbst bis zum Erlass der neuen Beitragssatzung vom 22. Oktober 2014 - niemals Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Tiefenbegrenzung hatte und die entsprechende Beitragssatzung sowohl vom Verwaltungsgericht Halle als auch vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt - teilweise in Verfahren unter Beteiligung des Antragsgegners (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse v. 22. August 2012 - 4 O 148/12 - und v. 2. September 2009 - 4 L 467/08 -) - für rechtsgültig angesehen worden war, gibt es auch keine sonstigen Anhaltspunkte für eine Unwirksamkeit.
  • VG Magdeburg, 15.12.2011 - 9 A 272/10

    Satzung; Anschlussbeiträge; Nacherhebung; Bestimmtheitsanforderungen

    So wie bei der Wahl des Maßstabes, steht dem Satzungsgeber jedoch auch bei seiner Ausgestaltung desselben, ein Beurteilungsspielraum vor dem Hintergrund der konkreten örtlichen Verhältnisse zur Seite, der vom Gericht nur eingeschränkt überprüfbar ist (OVG LSA, U. v. 30.01.2003, 1 L 362/01 zur Wahl des Maßstabes; B. v. 02.09.2009, 4 L 467/08 zum Maßstabselement "höchste Zahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse").
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